Activida Wanderreisen
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AGB und Formblatt zur EU-Pauschalreiserichtlinie

Allgemeine Reisebedingungen und Formblatt zur EU-Pauschalreiserichtlinie - gültig ab 31.01.2023

Hier finden Sie unsere AGB und das Formblatt zum Download.


Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen von Activida Wanderreisen, Pardon/Heider Touristik GmbH
und Formblatt zur EU-Pauschalreiserichtlinie

1. Abschluss des Reisevertrages
(a) Mit seiner Anmeldung zur Reise bietet die buchende Person (w/m/d), der „Kunde“, Activida Wanderreisen, Pardon/Heider Touristik GmbH („Activida“) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der jeweiligen Reiseausschreibung und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, per Telefon, schriftlich oder elektronisch direkt bei Activida oder einem ihrer Partnerreisebüros vorgenommen werden. Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle in seiner Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Pflichten er wie für seine eigenen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

(b) Bei Online-Buchungen: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite von Activida erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er die Buchungsanmeldung zum Abschluss bringen. Mit Betätigung der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entsteht. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil)-Telefonnummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), die noch keine Annahme der Anmeldung darstellt, sondern lediglich den Eingang derselben bestätigt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich ist.

(c) Der Reisevertrag kommt der Annahme der Anmeldung durch Activida zustande. Der Vertragsschluss wird dem Kunden mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übersandt (z. B. per E-Mail, Papierform: nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB). Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so liegt ein neues Angebot unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten vor und der Kunde kann innerhalb von 10 Tagen das neue Angebot von ACTIVIDA ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung oder Antritt der Reise, annehmen. Der Reisevertrag kommt sodann mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande.

(d) Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich Activida mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen bei der Einreise führen.

(e) Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: Activida weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

2. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines, der der Reisebestätigung beiliegt, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und zu zahlen. Der restliche Reisepreis ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 (a) abgesagt werden kann. Die Kosten einer Reiseversicherung sind unabhängig davon mit der Anzahlung fällig. Umbuchungs- und Bearbeitungsentgelte sind jeweils nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig.

3. Leistungen von Activida
Umfang und Art der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Reisebeschreibung der zur betreffenden Reise gehörigen Reiseausschreibung auf der Internetseite von Activida und sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung.

4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
(a) Activida behält sich vor, den in der Reisebestätigung genannten Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Activida den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

(b) Da Ziff. 4 (a) die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde auch im umgekehrten Fall eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4 (a) unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Activida führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Activida zu erstatten. Activida darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

(c) Activida behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden, Routen- oder Flughafenänderungen in angemessenem Umfang). Activida hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

(d) Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziff. 4 (a) vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Activida sie nicht einseitig vornehmen. Activida kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Activida bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Activida die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4 (d) entsprechend, d. h. Activida kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Activida bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach Ablauf der von Activida genannten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

(e) Activida kann dem Kunden in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4 (d) wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Activida den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
(a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Activida. Es wird empfohlen, aus Beweisgründen den Rücktritt in Schrift- oder Textform zu erklären.

(b) Tritt der Kunde zurück, so kann Activida eine angemessene Entschädigung verlangen. Hierzu hat Activida folgende Entschädigungspauschalen bestimmt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Activida und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen richten und in Prozent des Reisepreises, orientiert am Zeitpunkt des Kunden, wie folgt lauten:

bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt:  40 % des Reisepreises
ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
ab 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
1 Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt: 95 % des Reisepreises
Es bleibt dem Kunden stets unbenommen, nachzuweisen, dass Activida ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.


(c) Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt Activida den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.

(d) Umbuchungen, d. h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart, sind grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) gemäß den vorgenannten Rücktrittsbedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht.

(e) Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Activida nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Activida kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Activida darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind.

6. Rücktritt von Activida
(a) Activida kann bis 21 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteinehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist ebenfalls angibt.

(b) Activida kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn Activida aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.

8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeige von Gepäckschäden, Gepäckverzögerungen oder -verlust
(a) Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich bei der in der Reisebestätigung genannten Stelle bzw. der örtlichen Reiseleitung von Activida oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Anzeige und konnte Activida infolgedessen nicht Abhilfe schaffen, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat Activida den Reisemangel zu beseitigen. Activida kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Activida kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Activida die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Activida Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

(b) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Activida innerhalb der vom Kunden für die Abhilfe gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist vor der Kündigung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Activida verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Activida hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.

(c) Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen sieben Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder direkt gegenüber Activida anzuzeigen, wenn Flüge Teil der Pauschalreise sind und reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

(d) Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er Activida auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

9. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Activida gegenüber dem Kunden für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

10. Identität des Luftfahrtunternehmens
Activida informiert bei Buchung den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. Steht die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter oder der Vermittler diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, findet der Kunde auf der Internetseite https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de.

11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Activida informiert den Kunden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Activida hat ihre vorvertraglichen Informationspflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde Activida beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum, zu beantragen, so haftet Activida nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.

12. Datenschutz
(a) Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Activida den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. Activida hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gelöscht. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse info@activida.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Activida unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

(b) Mit einer Nachricht an info@activida.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

(c) Den Datenschutzbeauftragten von Activida erreicht der Kunde unter der unten genannten Adresse mit dem Zusatz "an den Datenschutzbeauftragten" oder unter info@businessprotect.org.

13. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
(a) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Activida findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Activida vereinbart.

(b) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Activida nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach VSBG teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Reiseveranstalter:
Activida Wanderreisen
Pardon/Heider Touristik GmbH
Erfurter Str. 23, 44143 Dortmund
Fon: 0231-589 792 44
Fax: 0231-164470
Geschäftsführer: Kai Pardon, Marion Heider
Umsatzsteuer-ID: DE 221668922
info@activida.de
www.activida.de

Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: (AXA über MDT, travel underwriting GmbH Walther-von-Cronberg-Platz 6, 60594 Frankfurt).

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Activida Wanderreisen vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de.

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Anlage 11 zu Artikel 250 § 2 Artikel 1)

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Pardon/Heider Touristik GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt die Pardon/Heider Touristik GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

  • Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise, wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Pardon/Heider Touristik GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1 in D-65189 Wiesbaden oder ebenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der Pardon/Heider Touristik GmbH verweigert werden.

Dortmund, 31. Januar 2023
Activida Wanderreisen, Pardon/Heider Touristik GmbH